Ambulante Erziehungshilfen (AEH)
Ambulante Erziehungshilfe ( AEH ) ist kein eigenständiges im SGB VIII genanntes Jugendhilfeangebot. Es setzt sich vielmehr aus verschiedenen Erziehungshilfen zusammen, die im Nahraum der Einrichtung (sprich: Sozialraum) wirken sollen. Die angebotenen Hilfen setzen sich im Kern aus Sozialer Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH), Intensiver Sozialpädagogischer Einzelbetreuung (ISE), aber auch anderen nicht in einzelnen Paragrafen des SGB VIII namentlich genannten Methoden zusammen. Wesentlich ist der Verbleib des Kindes in der häuslichen Situation, begleitet durch flankierende Maßnahmen und im Idealfall einem kurzen Weg zur Jugendhilfeeinrichtung.
SPFH
Durch die intensive Beratung und Begleitung der Familie werden Lösungen von Alltagsproblemen und Konfliktbewältigung probiert und geübt. In der Regel ist sie für einen längeren Zeitraum (1 bis 2 Jahre) gedacht.
ISE
In der Regel wendet sich dieses Angebot an Jugendliche, die von anderen Angeboten der Jugendhilfe nicht erreicht werden. Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung befasst sich in der Regel mit nur einem Jugendlichen.
Erziehungsbeistand
Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwick-lungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern.
Soziale Gruppenarbeit
Die Soziale Gruppenarbeit ist in der Regel für Kinder und Jugendliche im schulfähigen Alter ausgelegt, selten auch für jüngere bzw. ältere Jugendliche, da hier meist andere Maßnahmen geeigneter sind.
Dateien
Ambulante ErziehungshilfenInfoflyer für Eltern, Lehr- und pädagogische Fachkräfte sowie Jugendamtsmitarbeitende
Wirkungsorientierte Konzeption (WiKo)der Ambulanten Erziehungshilfen in der Landeshauptstadt München
Wirkungsorientierte Konzeption (WiKo)der Ambulanten Erziehungshilfen im Landkreis München
Wirkungsorientierte Konzeption (WiKo)der Ambulanten Erziehungshilfen in den Städten und Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau
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